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Jugendinitiative Steinhöring 2000-2004

Hausordnung für den Jugendtreff Steinhöring



Fassung vom 26.August 2003


Zweck

Der Jugendtreff Steinhöring ist eine Einrichtung der Gemeinde Steinhöring und steht allen Jugendlichen der Gemeinde zur Verfügung. Ziel ist es, den Steinhöringer Jugendlichen eine Begegnungsstätte zu bieten und Angebote für ihre Freizeitgestaltung zu machen.



Öffnungszeiten

a) Der Jugendtreff ist von 18 bis 24 Uhr geöffnet. Jugendliche unter 16 Jahren haben den Jugendtreff spätestens um 22 Uhr zu verlassen. Volljährige können an Freitagen und Samstagen bis 1 Uhr im JUTS bleiben.


b) Auch die Aufräumarbeiten müssen bis 24 Uhr bzw. 1 Uhr erledigt sein.


c) Für Besprechungen, Arbeiten und besondere Aktivitäten kann der Jugendtreff nach Absprache mit der Vorstandschaft auch schon früher am Nachmittag geöffnet werden.


d) Veranstaltungen, die die Öffnungszeiten am Abend überschreiten, müssen von der Vorstandschaft in Absprache mit dem Träger (Gemeinde Steinhöring) genehmigt werden. Sie enden spätestens zur gesetzlichen Sperrstunde.



Hausrecht
Schlüssel

Die Mitglieder der Vorstandschaft üben das Hausrecht aus und tragen die Verantwortung für die Schlüssel. Hausrecht und Schlüssel können für begrenzte Zeit auf einen Diensthabenden (Thekendienst) übertragen werden.



Jugendschutz

Im Jugendtreff gelten die Bestimmungen der Jugendschutz­gesetze. Ein entsprechender Aushang ist anzubringen. Die Mitglieder der Vorstandschaft und der Thekendienst haben auf die Einhaltung der Bestimmungen zu achten.



Alkohol

a) Im JUTS darf Bier und Wein von Jugendliche ab 16 Jahren getrunken werden. Andere alkoholische Getränke außer Spirituosen dürfen nur zu besonderen, von der Vorstandschaft genehmigten Anlässen angeboten oder mitgebracht werden.


b) Spirituosen (hochprozentige Alkoholika) dürfen im JUTS nicht konsumiert werden. Ausnahmen: Getränke, die Spirituosen in geringen Mengen enthalten (Mixgetränke), dürfen zu besonderen Anlässen genossen werden, sofern dies von der Vorstandschaft genehmigt ist.


c) Auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit alkoholischen Getränken ist zu achten. Insbesondere hat der Thekendienst auf Alter und Alkoholpegel der Besucher zu achten. Angetrunkenen darf kein weiterer Alkohol ausgeschenkt werden.



Verhalten

a) Während der Öffnungszeiten, bei Betreten und Verlassen des Jugendtreffs ist auf eine möglichst geringe Lärmbelästigung der Anlieger zu achten.


b) Die Park- und Hoffläche des Jugendtreffs ist von Verunreinigungen und Abfallablagerungen freizuhalten.


c) Wohnen und Übernachten ist im JUTS nicht erlaubt.


d) Ballspiele, Scateboard­fahren und ähnliche sportliche Betätigungen sind im JUTS (innen) nicht erlaubt.


e) Sachbeschädigungen, Unfälle oder Beschwerden sind unverzüglich dem Diensthabenden des Jugendtreffs zu melden.


f) Personen, die im Jugendtreff gegen Rechtsnormen verstoßen, werden sofort aus dem Jugendtreff verwiesen.



Brandschutz

Beim Grillen oder Lagerfeuer muss ein Eimer Wasser bereitstehen. Brennende Zigarettenkippen dürfen nicht in die trockene Wiese geworfen werden.



Hausverbote

Personen, die sich nicht an die Hausordnung oder die Anweisungen des Thekendienstes halten, können von einem Vorstandsmitglied oder dem amtierenden Thekendienst für den Rest des Tages aus dem JUTS verwiesen werden. Über ein längerfristiges Hausverbot entscheidet die Vorstandschaft.



Aushang

Diese Hausordnung ist im Jugendtreff auszuhängen und den BesucherInnen zur Kenntnis zu bringen.